Finanzämter in Deutschland Suche nach Zuständigkeiten, Öffnungszeiten & Kontaktdaten

Hier finden Sie ein Verzeichnis aller Finanzämter in Deutschland (Quelle: Bundeszentralamt für Steuern) und können für jedes Amt folgende Daten nachschlagen:

  • Zuständigkeit (nach Postleitzahlen)
  • Adresse (Strasse, Postleitzahl & Ort)
  • Öffnungszeiten
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax & Webseite)
  • Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN & BIC)

Finanzamt-Suche

z.B. Berlin, München, 50676, 10557, Finanzamt Düsseldorf-Süd, Finanzamt Jena ...

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Datenbestand vom Bundeszentralamt für Steuern

Welches Finanzamt ist (für mich) zuständig?

Sowohl für normale Arbeitnehmer als auch für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen ist jeweils das örtlich ansässige Finanzamt (abhängig von der PLZ Ihres Standortes) zuständig.

Durch die einfache Eingabe einer Postleitzahl in das folgende Eingabefeld lässt sich das jeweils zuständige Finanzamt (inkl. Adresse, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Finanzamtsnummer usw.) ermitteln.

Zuständiges Finanzamt

Finanzämter & Steuern in Deutschland Häufig gestellte Fragen und Antworten

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Finanzamt und welche Aufgaben erfüllt es in Deutschland?
  2. Wer ist steuerpflichtig gegenüber dem Finanzamt?
  3. Wie ist die Steuererklärung einzureichen?
  4. Welche Steuern gibt es in Deutschland?

Was ist ein Finanzamt und welche Aufgaben erfüllt es in Deutschland?

Finanzämter sind örtliche Behörden der deutschen Finanzverwaltung und im Allgemeinen zuständig für die Verwaltung von Steuern. Als Landesbehörden unterstehen sie den jeweiligen Bundesländern Deutschlands und dienen als Ansprechpartner für

  • Gewerbetreibende
  • Unternehmer
  • Bürger
  • Arbeitnehmer

Ihre Aufgaben sind eindeutig im Gesetz (FVG) geregelt und umfassen insbesondere die Besteuerung von Personen nach Einkommen und Vermögen sowie die Festsetzung von Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und Kraftfahrzeugsteuer.

Die Zuständigkeit der Finanzämter unterliegt einem Ortsprinzip, sodass stets das jeweils örtlich ansässige Amt in einem bestimmten Einzugsgebiet sowohl dem einzelnen Bürger als auch Kapitalgesellschaften oder Einzelunternehmen zugeordnet ist.

Obwohl das Finanzamt eine ganze Reihe an Aufgaben im Bereich der Steuer erfüllt, fallen gewisse Besteuerungen nicht mehr in ihr Aufgabengebiet. So ist es beispielsweise nicht verantwortlich für die Erhebung von Tabaksteuer, Energiesteuer, Alkopopsteuer, Stromsteuer und anderen Verbrauchsteuern. Zudem werden vom Finanzamt keine Zölle erhoben oder andere Belange der Ein- und Ausfuhr von Waren bearbeitet. Das Amt ist kein Ansprechpartner für Auskünfte über Daten aus dem Handelsregister.

Wer ist steuerpflichtig gegenüber dem Finanzamt?

Steuerpflichtig gegenüber den Finanzämtern ist jeder, der ein eigenes Einkommen erzielt.

Jeder Steuerpflichtige hat eine sogenannte Steuererklärung abzugeben anhand derer das Amt die Besteuerungsgrundlagen ermitteln sowie eine Steuer festsetzen kann. Grundsätzlich wird bei der Steuererklärung zwischen einer Pflichtveranlagung (verpflichtende Abgabe) und einer Antragsveranlagung (freiwillige Erklärung) unterschieden.

Eine Steuerpflicht besteht bei Arbeitnehmern nur dann, wenn das Jahreseinkommen den gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Rentner dagegen müssen eine Erklärung dann ausfüllen, wenn ihre Rente mehr als 1.500 Euro beträgt.

Wie ist die Steuererklärung einzureichen?

Für die Steuererklärung müssen jedes Jahr viele Formulare abgegeben werden. In der Vergangenheit erhielten Bürger die amtlichen Formulare meist direkt vom jeweiligen Finanzamt. Heute ist dagegen die elektronische Übermittlung der jährlichen Einkommens- oder Lohnsteuererklärung samt aller Anlagen weit verbreitet. Diese automatisierte Dateneingabe und -verarbeitung hilft allen Beteiligten, Zeit und Kosten zu sparen.

Der einfachste Weg, die Steuererklärung online abzugeben, ist mit dem kostenlosen Programm ELSTER (ELektronische STeuer-ERklärung) gegeben. Dieses Programm wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer in den jeweils geltenden Versionen als CD oder per Download zur Verfügung gestellt. Beim Ausfüllen der Steuererklärung via ELSTER steht eine umfangreiche Hilfefunktion zur Verfügung. Vor Abgabe der Erklärung erfolgt eine Plausibilitätsprüfung, um Irrtümer und Widersprüche auszuschließen. Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist zuvor eine kostenlose und einmalige Registrierung notwendig, sodass die Steuererklärung ohne Unterschrift versendet werden kann. Alternativ kann auch eine nicht authentifizierte Übermittlung stattfinden, indem zusätzlich noch eine komprimierte Steuererklärung vollständig ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt gesandt wird.

Alternativ zu ELSTER existieren noch einige kommerzielle Anbieter-Portale, deren Angebote kostenpflichtig sind. Der Nutzen für Kunden soll hierbei unter anderem in einer Vielzahl von Tipps zur Steuerersparnis bestehen.

Welche Steuern gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es eine Reihe von Steuern. Neben bekannten Steuern wie der

  • Grundsteuer
  • Einkommensteuer
  • Hundesteuer
  • Kirchensteuer
  • Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer

gibt es zahlreiche weitere weniger bekannte Steuern wie die Getränkesteuer, Mineralölsteuer, Ökosteuer, Energiesteuer und viele mehr.

Die Kirchensteuer müssen dabei nur diejenigen zahlen, die Angehörige einer als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaft sind, die gem. Art. 140 GG berechtigt ist, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben und dieses Recht auch in Anspruch nimmt.

Es wird zwischen Personensteuer und Sachsteuer unterschieden

Personensteuern sind Steuern, zu denen einzelne Personen nach bestimmten sachlichen Merkmalen herangezogen werden, wobei persönliche Verhältnisse in unterschiedlich starkem Umfang berücksichtigt werden. Sachsteuern sind Steuern, die auf einzelnen Gegenständen lasten, wobei die persönlichen Verhältnisse derer, denen diese Gegenstände zuzurechnen sind, keine Rolle spielen.

Unternehmen zahlen in Deutschland zudem vor allem Steuern auf den Gewinn, sogenannte Ertragsteuern, die je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich bezeichnet werden.

Daten
QuelleBundeszentralamt für Steuern
Stand04.09.2023